Um die fehlerhaften Aufträge der Synchronisation zwischen den zentralen Mandanten und den Basisdaten Online festtstellen zu können klicken Sie einfach auf den folgenden Button:



Die Lösung zur Behebung des jeweiligen Fehlers ist direkt im Statustext, inkl. des DATEV-Hilfedokuments, ersichtlich. Meist gibt es zu vielen Fällen Folgefehler, die ignoriert werden können und sich nach Behebung des ursprünglichen Fehlers automatisch mit erledigen. Diese erkennt man meist durch den Wortlaut "Folgefehler" oder "unbekannter interner Fehler".

Die häufigsten Probleme machen ein Umspeichern des Ordnungsbegriffs (Was ist ein Ordnungsbegriff?) erforderlich und sind ausschließlich von enstpr. Personen in Ihrer mit Fachkenntnis durchzuführen.

Bei den Fehlermeldungen „Der Ordnungsbegriff ist in der Rechteverwaltung online für das sendende Medium nicht freigegeben“ o.ä. liegt es meist nicht an fehlenden Rechten. Es geht um Beraternummern, die nicht (mehr) zu ihrer Mitgliedschaft gehören. Hier liegt das Problem meist daran, dass die Bestände unter Beraternummern liegen, die an Fremdberater übertragen wurden. Bei älteren Fällen ist eine Löschung des Bestands sinnvoll, was natürlich direkt auch das Problem der fehlerhaften Synchronisation löst. 

Zudem können fehlerhafte Einträge auch ausgeblendet werden. Dies ist jedoch nur ratsam, wenn an den Beständen nicht verändert werden soll und es nicht in Aussicht steht, dass die Daten in der Onlinewelt der DATEV benötigt werden.


Eine Auflistung der Fehler und enstpr. Lösung finden Sie auch in diesem DATEV-Dokument:

DATEV-Cloud Übertragungsstatus: Basisdaten online - DATEV Hilfe-Center


Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung ticket@wstitconsult.de